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Entgelte

Die Höhe der Entgelte für die allgemeinen Pflegeleistungen (einschließlich Umlagebetrag gemäß PflBG), die Unterkunft und die Verpflegung richten sich nach den Vereinbarungen, die zwischen der Einrichtung und den Leistungsträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträger) nach den einschlägigen Vorschriften des SGB XI und SGB XII vereinbart sind.

 

Soweit keinerlei bzw. nicht vollständige öffentliche Förderung erfolgt, werden dem Bewohner die betriebsnotwendigen Ivestitionsaufwendungen gesondert berechnet.

 

Sofern dem Bewohner ein gültiger Leistungsbescheid der Pflegekasse über die festgestellte Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) vorliegt, wird eine entsprechende Kostenberechnung bei der zuständigen Pflegekasse über die abrechnungsfähigen pflegebedingten Kosten direkt vorgenommen.

Darüber hinausgehende Leistungen können als Zusatzleistungen in Anspruch genommen werden. Dabei handelt es sich um besondere Komfortleistungen. Diese Leistungen sind allein vom Bewohner zu tragen. Die Zusatzleistungsangebote finden Sie im Entgeltverzeichnis, welches als Anlage Bestandteil des Vertrages ist.

 

Entgelte ab 01.01.2024

 

Das Entgelt setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • allgemeine Pflege (einschließlich Umlagebetrag gemäß PflBG)

  • Unterkunft

  • Verpflegung

  • Investitionskosten